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KURSANGEBOT: AVELALAW AG – Erstausbildung für Kundenberaterinnen und Kundenberater
KURSANGEBOT: AVELALAW AG – Erstausbildung für Kundenberaterinnen und Kundenberater im Bereich der Verhaltensregeln nach FIDLEG
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Kundenberaterinnen und Kundenberater von nicht beaufsichtigten Schweizer Finanzdienstleistern sowie von gewissen ausländischen Finanzdienstleistern dürfen ihre Tätigkeit in der Schweiz erst ausüben, wenn sie in einem Beraterregister eingetragen sind. Betroffen von dieser Registrierungspflicht sind insbesondere Kundenberaterinnen und Kundenberater, die Finanzdienstleistungen erbringen, die nicht als solche schon eine bewilligungspflichtige Tätigkeit sind, z.B. die Anlageberatung oder der Erwerb bzw. die Veräusserung von Finanzinstrumenten für Kunden (früher als „Vertrieb“ bekannt).
Das Beraterregister wird durch von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zugelassene Registrierungsstellen geführt. Zugelassene Registrierungsstellen sind die BX Swiss AG, Zürich, die PolyReg Services GmbH, Zürich, und die Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF), Genf.
Die Voraussetzungen für die Registrierung im Beraterregister erfüllt, wer folgende Nachweise erbringen kann:
- Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder von gleichwertigen finanziellen Sicherheiten;
- Anschluss an eine Ombudsstelle (sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt);
- Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien (einschlägige strafrechtliche Verurteilung, Berufsverbot, Tätigkeitsverbot);
- Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse gemäss Art. 6 FIDLEG, d.h. (i) des für die Tätigkeit notwendigen Fachwissens und (ii) hinreichende Kenntnisse der gemäss FIDLEG für das Erbringen von Finanzdienstleistungen erforderlichen Verhaltensregeln. Fachwissen und Kenntnisse der Verhaltensregeln nach FIDLEG müssen dabei separat nachgewiesen werden.
AVELALAW unterstützt Sie gerne, wenn Sie Zweifel haben, ob eine Registrierungspflicht vorliegt sowie bei der Registrierung selber.
Wie erwähnt, ist AVELALAW von der BX Swiss AG als Anbieter des Kurses «AVELALAW AG – Erstausbildung im Bereich der Verhaltensregeln nach FIDLEG» akkreditiert worden. Das bedeutet, dass das Absolvieren des Kurses bzw. das nach Abschluss des Kurses ausgehändigte Zertifikat von der BX Swiss AG, aber auch von den anderen Registrierungsstellen, der Polyreg Services GmbH und der ARIF, als Nachweis der nötigen Kenntnisse nach Art. 6 FIDLEG im Bereich der FIDLEG-Verhaltensregeln akzeptiert wird.
Ausbildungseinrichtung
AvelaLaw AG, Fraumünsterstrasse 15, 8001 Zürich
Art des Lehrgangs
Präsenzkurs «Erstausbildung im Bereich der Verhaltensregeln nach FIDLEG» in den Geschäftsräumlichkeiten der AVELALAW mit maximal 4 Teilnehmern pro Kurs. Die Wissensvermittlung erfolgt durch einen der Partner der AVELALAW.
Auf Wunsch kann der Kurs über Videokonferenz abgehalten werden. Bei mindestens 4 Teilnehmern halten wir die Schulung auch gerne in Ihren Geschäftsräumlichkeiten ab.
Dauer der Ausbildung
ein Halbtag (4.5 Stunden)
Kurssprache
Deutsch, auf Wunsch auch Englisch
Kursdaten
jeweils an folgenden Tagen von 8.30 – ca. 13.00 Uhr, sowie für Gruppen von mindestens 4 Teilnehmern nach individueller Vereinbarung
Freitag, 19. August 2022 |
Freitag, 2. September 2022 |
Freitag, 16. September 2022 |
Freitag, 30. September 2022 |
Freitag, 21. Oktober 2022 |
Freitag, 4. November 2022 |
Freitag, 18. November 2022 |
Freitag, 2. Dezember 2022 |
Freitag, 16. Dezember 2022 |
Kurskosten pro Person
Bei einem Teilnehmer:
CHF 620.- (+MWSt)
Bei zwei Teilnehmern:
CHF 550.- (+MWSt)
Ab drei Teilnehmern:
CHF 490.- (+MWSt)
Form des Nachweises
Die Kursteilnehmer erhalten ein persönliches Zertifikat, mit welchem der Kursbesuch, das Datum, die Dauer und der Inhalt des Kurses bestätigt wird.
Einführung:
- Definition Finanzdienstleistung / Abgrenzung zum Angebot / Abgrenzung zur Werbung (spezieller Fokus auf Fondsvertrieb, neu Angebot)
- Finanzinstrumente
- Kundensegmentierung; opting-in / opting-out
Verhaltensregeln im engeren Sinn (gemäss Art. 7–19 FIDLEG)
- Informationspflicht
- Angemessenheits- und Eignungsprüfung bei Anlageberatung und ‑verwaltung
- Dokumentation und Rechenschaft
- Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen; inkl. Best Execution
Interessenkonflikte (insbesondere Mitarbeitergeschäfte und Retrozessionen)
KAFFEEPAUSE
Einführung ins Beraterregister, insb. Pflichten des Kundenberaters
Finanzinstitutsgesetz (FINIG): Einführung / Bewilligungspflichtige Tätigkeiten
Ombudsstelle
Auftragsrecht (Obligationenrecht)
Kollektivanlagegesetz: spezielle Vorschriften für ausländische kollektive Kapitalanlagen
Prospekt und Basisinformationsblatt (BIB)
Fragen & Antworten
Total (ohne Pause)
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